Das "Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG)" vom 26. Mai 1994 hat für Masseure und medizinische Bademeister die Möglichkeit geschaffen, eine verkürzte Ergänzungsausbildung zum Physiotherapeuten zu durchlaufen.
Je nach Dauer der Berufstätigkeit kann man in 12 oder 18 Monaten in Voll - bzw. Teilzeitunterricht die Physiotherapie zusätzlich erlernen.
Diese erleichterte Weiterqualifizierung kommt vor allem denjenigen Masseuren zugute, die sich für das ebenfalls weit gefächerte Berufsfeld der Krankengymnastik interessieren.
Direkt nach der erfolgreich absolvierten Massageausbildung
Der Masseur und medizinische Bademeister kann direkt nach der erfolgreich bestandenen staatlichen Prüfung, das heißt nach Absolvierung der zweijährigen Massageschule eine auf 18 Monate verkürzte Ausbildung zum Physiotherapeuten durchlaufen.
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Für Masseur/innen und med. Bedemeister/innen mit mindestens 5jähriger Berufserfahrung
Berufserfahrene Masseure und medizinische Bademeister können nach mindestens fünfjähriger Berufstätigkeit einen 12-monatigen Lehrgang besuchen und mit der Prüfung zum Physiotherapeuten abschließen.
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Alle zwei Arten der Weiterqualifizierungen schließen mit dem staatlichen Examen ab!