
am Samstag, 17. März 2012
von 09:00 bis 15:00 Uhr
Um sich zum Physiotherapeuten weiterqualifizieren zu können, müssen österreichische Heilmasseure erst die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Masseur und Medizinischer Bademeister“ nach deutschem Recht erwerben.
Heilmasseure ALT und Heilmasseure NEU können sich bei uns an der Schule zum Masseur nach deutschem Recht aufschulen lassen.
Zuerst muss aber die zuständige Regierungsbehörde eine Bewertung einer in Österreich erworbenen Ausbildung vornehmen. Erst nachdem uns diese Bewertung vorliegt, kann sich der Heilmasseur bei uns offiziell für den Aufschulungslehrgang zum Masseur und Med. Bademeister nach deutschem Recht bewerben.
Bei Interesse kontaktieren Sie hierzu bitte:
Silvia Hapuarachchige Don
QMB, Assistentin d. GF
eMail: shd@vpt-berufsfachschule.de
Nutzen Sie die Gelegenheit für eine berufliche Weiterqualifizierung und bewerben Sie sich jetzt oder rufen Sie uns an!
Hier geht es weiter zu unserem Sofort-Kontakt.